Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Ansgar Focke MdL:
„Die Beobachtung und das sammeln von Informationen über Mitglieder und Abgeordneten der SED-Nachfolgerpartei „Die LINKE“ ist richtig und muss fortgesetzt werden. Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erlaubt dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin wichtige öffentliche Informationen zu sammeln, zu bewerten und zu veröffentlichen“.
Schon in der Vorinstanz hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bindend verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Linkspartei festgestellt. Eine offene Beobachtung ist vor diesem Hintergrund auch bei Abgeordneten „gerechtfertigt“, urteilten die Richter.
„Dieses Urteil aus Leipzig wie auch das Urteil der Vorinstanz aus Münster zeigen, dass es nicht um die alte Kalte-Kriegs-Leier geht, wie viele aktive Linke heute beschönigen, sondern es geht um konkrete Bedrohungen gehen die Freiheitliche Demokratische Grundordnung. So heißt es im Urteil des OVG Münster (Az.: 16 A 845/08, S. 52), dass die Partei die LINKE Bestrebungen verfolgt, „die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung sowie das Recht des Volkes, die Volksvertretung in allgemeinen und gleichen Wahlen zu wählen, zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. Die LINKE verharmlost also nicht nur die Verbrechen in der DDR und deren viele Opfer, sondern verfolgt Pläne einer „Diktatur des Proletariats im klassisch marxistisch-leninistischen Sinne (S. 52ff.)“.
„Ich bin erschrocken darüber, dass die SPD im Landkreis Oldenburg nicht in der Lage ist, sich von dieser Programmatik zu distanzieren. Ich jedenfalls kann für die CDU im Landkreis Oldenburg eine Zusammenarbeit mit Rechten wie mit Linken ausschließen“.