CDU Kreisverband Oldenburg-Land

Ganztagsbetreuung

Die CDU im Landkreis Oldenburg fordert die Intensivierung der Koordination auf Fachebene zwischen Gemeinden und Landkreis in Sachen Ganztagsbetreuung, so der Kreisvorsitzende
André Klümpen.

Entscheidend bei dem komplexen Zusammenspiel der unterschiedlichen Aspekte: wie die Fördermittel des Landes für die Infrastruktur der „Ganztagsschule“, Engagement des Trägers der
Jugendhilfe, die Betreuungsangebote der Horte, Betriebskostenerstattungen, Bedarf an Betreuungspersonal und der vorhandenen und nun erforderlichen Infrastruktur ist eine
gemeindeübergreifende und kreisweite Sicht auf die Situation. Auch wenn die Lösungen und Angebote in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich sind, so stellt sich doch überall die Frage
nach der Organisation und Finanzierung der Betreuung der Rand- und Ferienzeiten. Hier wäre grundsätzlich der Landkreis als Träger der Jugendhilfe in der Pflicht.
Die aktuelle Förderrichtlinie und der noch andauernde Abstimmungsprozess zwischen Bund- und Land werfen in der konkreten Umsetzung vor Ort noch Fragen auf. Das Zusammenwirken der Stellschrauben ist im Detail dann doch nicht immer so klar. Hier besteht ein erhöhter Informationsbedarf. Die CDU-Kreistagsfraktion hat deshalb auch an den Landkreis eine Anfrage zum Sachstand gestellt, damit der Fokus für das Ineinandergreifen der verschiedenen Maßnahmen und Lösungen geschärft wird, so der Fraktionsvorsitzende Dirk Vorlauf.Aus Sicht des Kreisvorsitzenden André Klümpen ist der richtige Weg, die gemeinsamen Gespräche zwischen Kreis und allen Gemeinden zu intensivieren. Wichtig ist eine koordinierte Gesamtaufnahme des Ist-Zustandes der Landschaft der bestehenden nachschulischen Betreuung in den Gemeinden, der laufenden Planungen und der notwendigen Maßnahmen durch Vertreter der Kreis- und Gemeindeverwaltungen – auch unter Einbeziehung der politischen Gremien. Die Gemeinden dürfen mit der Erfüllung der Aufgaben nicht allein gelassen werden. Das Land sollte hier auf die Lösungen vor Ort durch eine Flexibilität bei den Finanzierungsbedingungen in den Förderrichtlinien und den Vorgaben im anstehenden Ganztagsschulen-Erlass Rücksicht nehmen, um eine möglichst schnelle Erfüllung des Rechtsanspruches der Eltern zu gewährleisten.