CDU Kreisverband Oldenburg-Land

Betreuer und Betreuungsrecht

Der Kreisvorstand der Senioren-Union der CDU Oldenburg-Land befasste sich auf der letzten Sitzung mit dem Thema „Betreuer und Betreuung“. Herr Ahlrichs vom Betreuungsverein Oldenburg-Land e.V. informierte die Mitglieder über die Aufgaben und die Arbeit des Vereins für betroffene Bürger des Landkreises. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderung ihre alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie sind deshalb auf die Hilfe und Unterstützung von Mitmenschen angewiesen. Für viele kann dies bedeuten, dass sie im letzten Abschnitt ihres Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.
 Seit Januar 1992 ist ein neues Betreuungsgesetz „Vormundschaft und Pflegschaft“ in Kraft getreten, dass das alte Gesetz von Entmündigung und Vormundschaft zum Wohle der Betroffenen ersetzt hat. Mit dem neuen Gesetz wird das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen in einem hohen Maße gewahrt.

Die Betreuerbestellung kann auf eigenen Antrag des Betroffenen, von Amts wegen erfolgen, aber auch auf Anregung kann von Verwandten, Freunden oder Nachbarn ausgehen.

Diese Anregungen können in der Regel beim Amtsgericht oder einem anderen Gericht eingereicht werden. Die Entscheidung darüber, ob die Bestellung eines Betreuers erfolgt, obliegt dem Betreuungsgericht, allgemein dem Amtsgericht.

Nachfolgende Bestimmungen sind bei der Einrichtung einer Betreuung zu beachten:

-Betroffener muss volljährig sein.

-Betroffener kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen.

 Ursache dafür kann eine psychische Erkrankung, eine körperliche, geistige oder seelische   

 Behinderung sein.

-Bestellung eines Betreuers ist erforderlich, weil wichtige Aufgaben unerledigt bleiben.

-Andere Hilfen, Verwandte, Nachbarn etc. nicht zur Verfügung stehen.

-Betroffener hat keinen Bevollmächtigten, der die Aufgaben für ihn erledigt.

-Betroffener ist mit der Betreuerbestellung einverstanden.

 Sollte der Betroffene krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sein, seinen Willen frei zu

 bestimmen, ist eine Betreuerbestellung auch gegen dessen geäußerten Willen möglich.

Damit dies alles seinen rechtlich korrekten Gang gehen kann, benötigen viele Mitmenschen einen versierten Begleiter, der sie durch die gesetzlichen Bestimmungen führen kann, um ein Höchstmaß an richtiger Hilfe zu erhalten.

Hier steht der Betreuungsverein Oldenburg-Land mit seinen Mitarbeitern den betroffenen Bürgern mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt durch:

FAusführliche und unverbindliche Information zum umfangreichen Betreuungsrecht

FVermittlung von Betreuungen, d.h. Hilfe bei der Auswahl eines Betreuers

  -Der Betreuer wird dann letztlich durch das Betreuungsgericht bestellt.

FIndividuelle Beratung und Hilfe für Betreuer.

FHalten Einführungskurse für Interessierte und Betreuer.

FInformationen bezüglich Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.