Setzen sich für den Erhalt der B 213 in Wildeshausen ein: (von links): Ingo Hermes, Astrid Grotelüschen, Jens Kuraschinski, Wolfgang Sasse und Karl-Heinz Bley.CDU und Bürgermeister erörtern Verkehrssituation der B 213
Bürgermeister Jens Kuraschinski will nicht kampflos hinnehmen, dass die Ahlhorner Straße in Wildeshausen von einer Bundesstraße zur Gemeindestraße herabgestuft wird und die Stadt damit jährliche Unterhaltungskosten von rund 100 000 Euro hat. Das hat er am Montag bei einem Ortstermin der CDU an der Kreuzung B 213/Westring in Wildeshausen deutlich gemacht.
Die CDU unterstützt diesen Weg. „Diese Last können Bund und Land der Stadt nicht aufbürden“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Heinz Bley. Trotz der offiziellen Zählung sei die Bedeutung der Straße viel zu groß, als dass daraus eine Gemeindestraße werden dürfe. Nur die Zahlen könnten nicht entscheidend sein. Wie berichtet, liegt der Gemeindeanteil am Verkehr auf der B 213 zwischen der Autobahnanschlussstelle Wildeshausen-West und dem Ortseingang (Westring/Nordring) bei 52 Prozent. „Über eine Umwidmung zur Landestraße können wir reden“, so Bley. Der Nordring in Wildeshausen soll von einer Bundesstraße zur Landesstraße herabgestuft werden. Damit bliebe die Zuständigkeit weiter beim Land. Und das müsse laut Bley das Ziel für die Ahlhorner Straße sein. Er warte nun auf einen Gesprächstermin mit Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies (SPD). Auch der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung Wildeshausen (MIT), Ingo Hermes, gab ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Bundesstraße ab. „Für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wildeshausen ist es wichtig, auch weiter von Westen über eine Bundesstraße angebunden zu sein.“ Entsprechend einer Vereinbarung von Bund und Land soll die B 213 Ende 2015 herabgestuft werden. Basis ist ein Gutachten mit Verkehrszählung und Befragung der Autofahrer. Der Bürgermeister kritisierte, dass die Zahlen bereits vier Jahre alt sind. In einem Gespräch mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe diese eine neue Verkehrszählung angeboten. Die Stadt habe zudem noch die Möglichkeit gegen die Herabstufung zu klagen, so Kuraschinski. Eine Klage habe aufschiebende Wirkung. (NWZ v.05.05.2015)